Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für den Verkauf von Waren und beweglichen Gegenständen

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen

Für den Verkauf unserer Waren und beweglichen Gegenstände aller Art gelten im unternehmerischen Verkehr sowie gegenüber Verbrauchern ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma Plastic World Solutions GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn bei zukünftigen Abschlüssen gleichartiger Verträge auf diese AGB nicht nochmals hingewiesen wird, gelten diese AGB der Firma Plastic World Solutions GmbH ausschließlich in ihren bei Abgabe der Erklärung des Käufers/Bestellers unter www.plasticworldsolutions.com abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten nur die § 3, 4, 7 sowie solche, auf die gesondert hingewiesen wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln. Für die Lieferung von Waren aller Art gelten ergänzend die § 433 ff. BGB. Soweit Dienstleistungen ergänzend gesondert beauftragt worden sind (z.B. Installationen, Schulungen u.a.) gelten ergänzend die § 611 ff. BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt stets durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, außerdem dadurch, dass die Firma Plastic World Solutions GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung (Lieferung) beginnt. Wir sind berechtigt, schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers zu verlangen. Der Besteller (Käufer) hält sich vier Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden. Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Installationen und Schulungen) sind gesondert Verträge zu schließen. Auf Wunsch sind wir bereit, einen Vertrag über solche weiteren Dienstleistungen zu schließen. Ein Anspruch auf Abschluss einen solchen Vertrages besteht nicht.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand dieser Bedingungen ist nur die Lieferung bestellter Ware und eventuelle beim Kauf mitbestellter Dienstleistungen, soweit hierüber ein gesonderter Vertrag geschlossen worden ist. Der Käufer hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Ware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und Eigenschaften der Ware bekannt. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder unsere Auftragsbestätigung, im Übrigen das Angebot. Sonstige Angaben, Anforderungen und Eigenschaften der Ware werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben oder wir dies schriftlich bestätigt haben. Nachträgliche Änderungen der Eigenschaft der Ware u.a. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Produktbeschreibungen, Darstellungen, Werbebroschüren sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie über eine besondere Eigenschaft, Beschaffenheit oder Anforderung an die Ware bedarf der schriftlichen Erklärung durch uns. Der Käufer erhält die Ware gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung, sofern dies der Verkehrssitte der gelieferten Ware entspricht. Dies gilt auch für Handbücher und ähnliches. Alle von uns zu liefernden Waren entsprechen dem Stand der Technik sowie mittlerer Art und Güte, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist berechtigt, die Ware im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. An einer insoweit geänderten, erweiterten oder neu erstellten Ware erwerben wir ebenfalls Eigentum im Rahmen des erweiterten Eigentumsvorbehaltes.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen und Leistungsort

Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns schriftlich als verbindlich gezeichnet. Wir sind berechtigt Teilleistungen zu erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Käufer sinnvoll nutzbar sind. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitpunkt, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Lieferung oder Leistung gehindert sind und um eine angemessen Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, etwa eine Information nicht gibt oder einen Zutritt nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängert sich diese Frist um einen angemessenen Zeitraum.

Mahnungen und Fristensetzungen des Käufers/Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen. Die Eilebedürftigkeit ist darzulegen. Leistungsort ist -soweit nichts anderes vereinbart- unser Firmensitz.

§ 6 Vertragsbindung/Vertragsbeendigung

Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadenersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zu Beseitigung (mindestens zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In gesetzlich angeordneten Fällen kann eine Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung des Vertrages nicht verlangen. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Vergütung und Zahlung

Bei erstmaligen Geschäften und Neukunden ist Vorkasse zu leisten. In allen anderen Fällen ist die vereinbarte Vergütung nach Lieferung und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig mit einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen. Mangels anderer Vereinbarung gilt unsere Preis- und Konditionenliste, die über ... www. erreichbar ist. Versandkosten und Spesen sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Käufer verlangte Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung) werden nach Vereinbarung gesondert vergütet. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Dies gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern. Der gesamte Preis versteht sich inkl. Umsatzsteuer.

Der Besteller/Käufer kann nur mit einer von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der von uns an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nichterfüllten Vertrages steht dem Käufer nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

§ 8 Pflichten des Käufers/Bestellers

Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, alle Liefergegenstände unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen, § 377 HGB, fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet die Ware gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation.

§ 9 Sachmängel

Unsere Ware hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die übliche Qualität und Güte. Bei Sachmängeln sind wir berechtigt zunächst nachzuerfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt durch uns entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung von Ware, die diesen Mangel nicht hat. Wegen eines Mangels sind zumindest zwei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen. Der Käufer unterstützt uns, soweit erforderlich, bei der Mängelbeseitigung in dem er insbesondere aufgetretene Mängel konkret beschreibt und dabei uns umfassend informiert. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung wahlweise vor Ort oder auch an jedem dritten Ort durchzuführen auf eigene Kosten. Soweit wir Nacherfüllung endgültig verweigern oder diese Nacherfüllung endgültig fehlschlägt oder vom Käufer nicht hingenommen werden muss, kann der Käufer im Rahmen von § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung angemessen herabsetzen und nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen nach § 11.

Sämtliche Ansprüche verjähren nach § 12.

§ 10 Rechtsmängel

Wir gewährleisten, dass die Vertragsware frei von Rechten Dritter ist und in unserem Eigentum steht. Im Übrigen gelten die Rechte aus § 9 (Nacherfüllung u.a.).

§ 11 Haftung

Wir haften nur für Vorsatz, Arglist und aus Garantie. Bei grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe eines typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht haften wir nur in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit 10% der Bruttoauftragssumme je Schadensfall und für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.

Wir sind berechtigt, den Einwand des Mitverschuldens zu erheben. Der Käufer hat insbesondere die Ware ordnungsgemäß zu lagern und ausschließlich zweckbestimmt zu verwenden unter Beachtung der Bedienungs- und Gebrauchsanleitung. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 12 Verjährung

Die Verjährungsfrist beträgt bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung, aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder durch Übergabe der Ware. Bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ebenfalls ein Jahr. Bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre. Bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Käufer/Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder erlangen musste. Hilfsweise tritt Verjährung spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

§ 13 Beginn und Ende Rechte des Käufers

Das Eigentum an gelieferten Sachen und sonstige Rechte an der Ware gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Käufer über. Zuvor besteht auch kein schuldrechtliches Nutzungsrecht an der Ware, soweit nichts anderes vereinbart ist.

14 Geheimhaltung Datenschutz

Soweit die Vertragspartner wechselseitig Informationen zur Verfügung stellen, an denen ein schutzwürdiges Interesse besteht oder die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind werden diese Informationen vertraulich behandelt. Wir sind berechtigt, den Käufer nach erfolgreichem Abschluss der vereinbarten Lieferung und Leistungen als Referenzkunden benennen zu dürfen. Das gleiche Recht steht unseren Vertragspartnern zu.

15 Schulungen

Soweit Schulungen an der Ware erforderlich sind, erfolgen diese in unserem Räumen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit die Schulung an einem anderen Ort stattfindet sind Fahrtzeit sowie anfallende Fahrtkosten zu vergüten.

§ 16 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen sich zur Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Bei Gewerbekunden ist LJN-Kaufrecht vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz unserer Firma, somit derzeit Nürnberg. Wir sind berechtigt, an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.